Ein Baumangel, den letztlich der Vermieter zu vertreten hat, kann durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern geschaffen worden sein, entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Landgericht Berlin. Zumindest dann, wenn das Gesamtgefüge des Mietshauses dahin gehend verändert wurden, dass nach dem Einbau der neuen Fenster die Außenwände die schlechteste Wärmeisolierung aufweisen. Nach Darstellung des Mieterbundes gehören Fragen nach der Verantwortlichkeit bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz zu den häufigsten Streitthemen in Mietverhältnissen.
Grundsätzlich sei es Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeitsschäden zu treffen. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.