Die meisten Fälle von Schimmelpilzbefall sind zu ernst, als dass sie von einem Laien behoben werden könnten. Gerade eine gründliche Ursachenanalyse und Strategie zum Bekämpfung von Pilzen ist aber dringend geboten. Es empfiehlt sich daher, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
Hierbei muss man jedoch wissen, dass der bloße Titel "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt ist. Damit bietet er keine Garantie für eine objektive und qualitativ hochwertige Analyse. Es gibt auch private Vereinigungen und Verbände, die die Bezeichnung verleihen. Grundsätzlich kann man sich jedoch nur dann auf ausgewiesene Kompetenz und Sachverstand verlassen, wenn der Berater von einer öffentlich-rechtlichen Institution geprüft wurde.
Ein Sachverständiger sollte über mehrere Qualitätsmerkmale verfügen: Zum einen muss er nachweislich kompetent und sachkundig sein. Dies kann er etwa durch regelmäßige Prüfungen und Zertifizierungen belegen. Ein Gutachter sollte darüber hinaus eine vertrauenswürdige und objektive Person sein, der seine Aufgaben gewissenhaft erledigt und den Parteien ein objektives Gutachten erstellt. Gleichzeitig besteht gegenüber Dritten eine Schweigepflicht, die besonders bei Fällen wie Schimmelpilzbildung wichtig ist, da sich schnell Konflikte etwa zwischen Mieter und Vermieter ergeben. Schließlich zeichnet sich ein guter Gutacher dadurch aus, dass er durch eine unabhängige Institution regelmäßig kontrolliert wird.
Angaben zu den Kosten für ein Schimmelgutachten sind äußerst schwierig zu treffen, da jeder Fall ein individuelles Problem darstellt und entsprechend mehr oder weniger Aufwand erfordert. Vor der Einholung eines Gutachtens sollte jedoch unbedingt der Preis angesprochen werden. Hier können ruhig Vergleiche eingeholt werden. Achtung: Bei einem Vergleich sollten jedoch auch tatsächlich die gleichen Leistungen verglichen und mögliche Kosten für Folgegutachten berücksichtigt werden.