Saturday, December 4. 2010
Ein Baumangel, den letztlich der Vermieter zu vertreten hat, kann durch den nachträglichen Einbau von Isolierglasfenstern geschaffen worden sein, entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) das Landgericht Berlin. Zumindest dann, wenn das Gesamtgefüge des Mietshauses dahin gehend verändert wurden, dass nach dem Einbau der neuen Fenster die Außenwände die schlechteste Wärmeisolierung aufweisen. Nach Darstellung des Mieterbundes gehören Fragen nach der Verantwortlichkeit bei Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilz zu den häufigsten Streitthemen in Mietverhältnissen.
Grundsätzlich sei es Sache des Vermieters, beim Einbau neuer Fenster die nötigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeitsschäden zu treffen. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.
Monday, October 11. 2010
Das Amtsgericht Osnabrück hat entschieden, dass Mieter das Recht haben, ihre Möbel dorthin zu stellen, wo sie wollen. Werden durch eine direkt an den Wänden aufgestellte Möblierung Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelpilzbildung mit verursacht, trifft den Mieter kein Verschulden. Es liegt ein Wohnungsmangel vor. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört zur Gebrauchstauglichkeit eines Wohnraumes, dass er in jeder Art mit Möbeln eingerichtet werden kann. Es ist für den Mieter unzumutbar, große Möbelstücke 10 cm von der Wand abzurücken oder an bestimmten Wänden überhaupt keine Möbelstücke aufzustellen, um drohende Feuchtigkeitsschäden zu verhindern, erklärte das AG Osnabrück.
Um Schimmel zu vermeiden, sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Die Fenster müssen kurzzeitig ganz geöffnet werden (Stoßlüftung).
Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
- Morgens muss in der Wohnung ein kompletter Luftwechsel durchgeführt werden. Am besten Durchzug machen.
- Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
- Einmal täglich lüften genügt nicht. Vor allem dann, wenn die Wohnung „rund um die Uhr“ genutzt wird, muss mehrfach am Tag gelüftet werden. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.
Sunday, June 14. 2009
Immer mehr Wohnhäuser werden nach den Prinzipien der Energieeffizienz errichtet; bei älteren Wohnhäusern stehen energetische Sanierungen und Energiesparmaßnahmen voll im Trend. Doch was einerseits ein Segen ist, kann sich andererseits als Fluch erweisen: Denn noch nie waren die Wachstumsvoraussetzungen für Schimmelpilze so günstig wie momentan.
Im Rahmen der energiesparenden Bauweise werden nämlich vermehrt versiegelte Materialien eingesetzt. Auch wird bei neuen Fenstern und Türen darauf geachtet, dass sie so luftdicht wie möglich sind. Dies führt jedoch dazu, dass es kaum noch zu einem Luftaustausch kommt. Bleibt die Lüftung aus und bildet sich Kondensationsfeuchte, so führt dies häufig zur Bildung von Schimmelpilzen.
Bei der Sanierung und Schimmelentfernung muss immer darauf geachtet werden, was die Feuchtigkeitsquelle darstellt. Dies ist in der Regel nur durch einen Experten zu leisten.
Sunday, May 24. 2009
Chemikalien können bei der Behandlung von Schimmel nur einen kurzfristigen Nutzen erzeugen - und sind außerdem schädlich für die Gesundheit. Schimmel lässt sich nur sinnvoll bekämpfen, indem die Ursachen für die Pilzbildung beseitigt werden.
Bei den meisten Desinfektionsmitteln aber tauchen die Sporen nach kurzer Zeit wieder auf. Zusätzlich verursachen sie häufig Hautreizungen oder Allergien. Im schlimmsten Fall können sogar Vergiftungen eintreten - vor allem, wenn Kindern der Zugang zu diesen Mitteln nicht verwehrt wurde.
Dabei muss man für eine effektive Schimmelentfernung noch nicht einmal immer zum Äußersten greifen: Häufig reicht ein gründlicheres Lüften aus, um dem Schimmel den Garaus zu machen. Sind jedoch Gebäudeschäden wie etwa undichte Wände für die Pilzbildung verantwortlich, hilft nur eine fachgerechte Schimmelentfernung.
Wird selbst versucht, den Schimmel zu beseitigen, kann das nur mit Mundschutz, Handschuhen und Schutzbrille geschehen. Ist die befallene Fläche jedoch größer, sollte man sich an eine Firma wenden, die sich auf Schimmelbekämpfung spezialisiert hat.
Weitere Informationen zur Schimmelpilzentfernung hat das Umweltbundesamt in einer Broschüre zusammengestellt, die man kostenlos herunterladen kann: www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2227.pdf in eine Broschüre zusammengefasst.
Saturday, May 16. 2009
Viele Mieter klagen über Schimmelbefall in ihren Wohnungen - Vermieter weisen dann gerne auf die mangelhafte Lüftung als Ursache des Pilzbefalls hin. Doch nicht immer können die Bewohner etwas für die gesundheitsgefährdenden Sporen in ihren vier Wänden. Bereits beim Hausbau entscheidet sich, ob sich Schimmelpilze im Bau später einmal wohlfühlen werden.
Im Rahmen von Baumaßnahmen lässt es sich nicht vermeiden, dass Feuchtigkeit in ein Gebäude eindringt. Diese sogenannte "Baufeuchte" ist in der Regel nicht weiter problematisch, wenn sie vor Bezug des Hauses ordentlich austrocknen kann. Geschieht dies allerdings nicht, bleibt die Feuchtigkeit im Haus - und Schimmelpilze haben einen idealen Nährboden.
Besonders gefährdet sind Gebäude, die im Winter renoviert oder gebaut werden und deswegen zu der feuchtesten Jahreszeit offen stehen. Schnee, Regen und Tau gelangt so leicht an die Bauteile, welche durchfeuchten und so wachstumsfördernd auf die Pilze wirken. Deswegen sollten Hausbauer darauf achten, dass etwa Putz- und Estricharbeiten so terminiert sind, dass genug Zeit fürs Austrocknen besteht.
Monday, April 20. 2009
Nach einem langen Winter können wir seit kurzem wieder die ersten Sonnenstrahlen genießen. Das heißt: raus aus dem Haus, rein in den Garten oder auf den Balkon. Doch leider heißt das auch: Die Gartenarbeit beginnt wieder, und mit ihr der Kampf gegen einen allzu lästigen Begleiter: das Moos.
Es drängt sich zwischen die Pflanzen, zwischen Steinplatten und ist generell überall dort, wo man es nicht wirklich sehen möchte. Was also tun? Je nach Moosbefall können bereits in Essig getränkte Tücher helfen, das Problem zu beseitigen. Dazu wird billiger Essig (keine Essenz) für mehrere Stunden auf die befallenen Stellen gelegt. Nach dem Entfernen der Tücher werden die Platten mit dem Gartenschlauch abgespritzt. Ein Nachteil der Methode ist jedoch, dass die Moose häufig auch in den Zwischenräumen der Steinplatten wachsen, an welche man sehr schwer Zugang hat.
Bei starkem Moosbefall sollte man sich von Experten Rat holen und sich über die Verwendung von anderen Mitteln informieren.
Monday, April 13. 2009
Die meisten Fälle von Schimmelpilzbefall sind zu ernst, als dass sie von einem Laien behoben werden könnten. Gerade eine gründliche Ursachenanalyse und Strategie zum Bekämpfung von Pilzen ist aber dringend geboten. Es empfiehlt sich daher, einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.
Hierbei muss man jedoch wissen, dass der bloße Titel "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt ist. Damit bietet er keine Garantie für eine objektive und qualitativ hochwertige Analyse. Es gibt auch private Vereinigungen und Verbände, die die Bezeichnung verleihen. Grundsätzlich kann man sich jedoch nur dann auf ausgewiesene Kompetenz und Sachverstand verlassen, wenn der Berater von einer öffentlich-rechtlichen Institution geprüft wurde.
Ein Sachverständiger sollte über mehrere Qualitätsmerkmale verfügen: Zum einen muss er nachweislich kompetent und sachkundig sein. Dies kann er etwa durch regelmäßige Prüfungen und Zertifizierungen belegen. Ein Gutachter sollte darüber hinaus eine vertrauenswürdige und objektive Person sein, der seine Aufgaben gewissenhaft erledigt und den Parteien ein objektives Gutachten erstellt. Gleichzeitig besteht gegenüber Dritten eine Schweigepflicht, die besonders bei Fällen wie Schimmelpilzbildung wichtig ist, da sich schnell Konflikte etwa zwischen Mieter und Vermieter ergeben. Schließlich zeichnet sich ein guter Gutacher dadurch aus, dass er durch eine unabhängige Institution regelmäßig kontrolliert wird.
Angaben zu den Kosten für ein Schimmelgutachten sind äußerst schwierig zu treffen, da jeder Fall ein individuelles Problem darstellt und entsprechend mehr oder weniger Aufwand erfordert. Vor der Einholung eines Gutachtens sollte jedoch unbedingt der Preis angesprochen werden. Hier können ruhig Vergleiche eingeholt werden. Achtung: Bei einem Vergleich sollten jedoch auch tatsächlich die gleichen Leistungen verglichen und mögliche Kosten für Folgegutachten berücksichtigt werden.
Sunday, March 8. 2009
Noch immer kann niemand das genaue Ausmaß des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs abschätzen. Chaos und Unwissenheit dominieren weiterhin die Nachrichtenlage. Gleiches gilt für den Zustand der historischen Dokumente, die Restauratoren nun vor eine Menge ungelöster Fragen stellt.
Zunächst einmal müssen die Fachleute die verschütteten Dokumente bergen, ohne sich und andere in Gefahr zu bringen. Das Kölner Historische Archiv beherbergte etwa zehntausend mittelalterliche Urkunden, antike Grundbücher und vieles mehr. Wie viel davon bereits geborgen ist und wie man Zugang zum Rest erhalten kann, ist noch unklar.
Eine noch weit reichendere Frage ist diejenige nach dem Zustand der verschütteten Archive. Werden die alten Bücher feucht, besteht die Gefahr des Schimmelbefalls. Fachleute befürchten, dass sich ein erheblicher Teil der Sammlungen im Bereich des Grundwassers befinden und rechnen daher mit Feuchtigkeitsschäden. Bis zu dreißig Jahre veranschlagen Restauratoren für die Wiederherstellung sämtlicher Dokumente.
Neben dem Pilzbefall dürften außerdem etliche Buchrücken, Einbände und Bindungen emfpindlich beschädigt worden sein. In sorgfältiger Kleinstarbeit müssen diese wieder in ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden. Gerade Schimmel kann sich bei ausreichender Feuchte sehr schnell ausbreiten. Um dies zu vermeiden, muss jedes Buch einzeln in eine spezielle Folie verpackt und einem aufwändigen Verfahren zugeführt werden, bei welchem die Feuchtigkeit aus dem Dokument gesaugt wird.
Dass dafür zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen, dürfte schon jetzt klar sein.
Saturday, February 21. 2009
Für eine nachhaltige Schimmelpilzbeseitigung genügt es nicht, bloß den Pilzbefall zu beseitigen. In einem zweiten Schritt muss nämlich der Ursache auf den Grund gegangen werden.
Entdeckt man Schimmel in seiner Wohnung, sollte man dennoch Ruhe bewahren. Das Umweltbundesamt zieht die Bagatellgrenze bei einem Befall von einer Größe bis zu zwanzig Quadratzentimeter. Bis zu dieser Größe kann der Schaden ohne größere Probleme selbst beseitigt werden. Ist der Befall jedoch größer, ist eine professionelle Schimmelpilzbeseitigung nötig. Speziell entwickelte Sprays, die für den Privatgebrauch angeboten werden, sind dagegen nicht zu empfehlen. Die Gründe dafür sind vielfältig: In der Fülle des Angebots fällt es schwer, die unterschiedlichen Anwendungsgebiete und Wirkstoff-Kombinationen zu unterscheiden. Außerdem führt der Gebrauch eines Sprays in der Regel nur dazu, die Sporen zu verteilen, nicht jedoch, sie nachhaltig zu beseitigen.
Qualifizierte Fachfirmen dagegen achten auf eine ausreichende Austrocknung von Baustoffen. Im Rahmen einer Altbausanierung helfen sie, die bauphysikalischen Mängel eines Hauses aufzudecken, die es zu beheben gilt. Schätzungen gehen davon aus, dass jede zehnte Wohnung in Deutschland von Schimmel befallen ist. Mieter sollten sofort nach dem Auftauchen des Schimmels ihren Vermieter kontaktieren, der für die Ermittlung der Ursache verantwortlich ist. Wer schließlich für den Schaden und die Beseitigung des Pilzes aufzukommen hat, ist dagegen nicht immer einfach.
Monday, December 8. 2008
Ein kürzlich verkündetes Urteil des Kammergerichts Berlin unterstreicht die Notwendigkeit einer effektiven Schimmelbekämpfung in Mietshäusern erneut: Eine Mietminderung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter genaue Informationen über die Ursache des Schimmelpilzbefalls vorweisen kann.
Im konkreten Fall hatte eine Mieterin ein Gutachten eines Labors anfertigen lassen, welches bestätigte, dass ihre Möbel von Schimmel befallen waren. Jedoch hatte die Frau als Grund angegeben, an den Wohnwänden gebe es feuchte Stellen.
Das Gericht entschied nun, dass diese Informationen nicht präzise genug seien, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Die Untersuchung des Speziallabors mache ebenso wenig eine Aussage über die Größe und den Umfang der Feuchtigkeit wie die angegebene Ursache. Da es sich bei den verschimmelten Möbeln nur um eine Folgeerscheinung des nachzuweisenden Mangels handele, könne dieser Umstand vor Gericht nicht geltend gemacht werden.
Friday, October 31. 2008
Mit dem Fortschritt kommen immer auch Nachteile. Das gilt leider auch für die Schimmelpilzbekämpfung. Sorgten früher kaum isolierte Außenwände und undichte Fenster dafür, dass Wohnräume - wenn auch unfreiwillig, so immerhin ständig - belüftet wurden, arbeiten die Häuslebauer heutzutage mit modernster Dämmungstechnik. Ohne Frage, das spart sehr viel Energie und verhindert die lästige Zugluft im Haus. Doch aus den verbesserten Verfahren der Isolierung ergeben sich auch Probleme.
Die feuchte Luft aus Badezimmer, Küche und Hauswirtschaftsraum werden nicht mehr automatisch abgeführt, wodurch die Luftfeuchtigkeit im ganzen Wohnbereich steigt. Mit dem sogenannten Tauwasser kommt aber gerne auch der Schimmelpilz. Selbst wenn unangenehmer Hausschwamm ausbleibt, ist das richtige Lüften für die Gesundheit sehr wichtig. Beim Ausatmen etwa entsteht das gefährliche Kohlenstoffdioxid, dessen erhöhte Konzentration man durch Zufuhr von Frischluft bekämpfen kann. Dazu kommt, dass Möbel und Wandfarbe häufig Schadstoffe enthalten und die Qualität der Luft zusätzlich verschlechtern. Je isolierter der Raum, desto entscheidender ist stetiges Lüften - und das zu jeder Tages- und Jahreszeit.
Nicht hilfreich ist jedoch die sogenannte Querlüftung, bei der man schlicht die Fenster kippt. Dagegen ist das sprichwörtliche "Stoßlüften", bei der für kurze Zeit einige Fenster ganz geöffnet werden, effektiv. Ein guter Indikator für angenehmes Wohnen ist die Luftfeuchtigkeit, die nach Meinung von Experten etwa bei vierzig bis sechzig Prozent liegen sollte. Alle darüber liegenden Werte erhöhen die Gefahr der Bildung von Schimmelpilzen und Hausmilben. Gerade weil man bei der Lüftung auch so vieles falsch machen kann, sollten Hausbesitzer auch den Einbau einer Wohnungslüftungsanlage erwägen. Immerhin können durch eine falsche Belüftung erhebliche Kosten entstehen.
Anlagen dieser Art gibt es in unterschiedlichen Formen. Sogenannte Abluftanlagen etwa, die durch einen Ventilator Luft und unangenehme Gerüche aus dem Haus abziehen, sorgen für einen permanenten Kreislauf der Luft. Modernere Installationen bieten sogar die Möglichkeit, die warme Luft durch Rückgewinnung beispielsweise für das Erhitzen des Wassers zu nutzen. Skeptisch sind die Fachleute bei Klimaanlagen, die prinzipiell nicht für die intelligente Wärmelüftung in Frage kommen. Immer noch im Rennen um die beste Luftregelung aber ist: die ordentliche Lüftung.
Quelle: morgenpost.de
Friday, October 10. 2008
Es könnte eine böse Überraschung werden: Gerade hat man es sich in den neu bezogenen vier Wänden gemütlich gemacht, da entdeckt man plötzlich Hausschwamm oder Schimmel - also das allerletzte, was man sich für sein Haus oder seine Wohnung wünscht!
Doch der Schock könnte noch größer werden, wenn man versucht, die Provision des Maklers zurückzuverlangen. Denn wenn diesem keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, ist die Erhebung einer Vermittlungsgebühr vollkommen rechtens. Dies entschied das Landgericht Hamburg in einem kürzlich verkündeten Urteil.
Im angesprochenen Fall hatte der Käufer einer gesamten Häuserzeile nach dem Kauf Schimmel und Hausschwamm am neu erworbenen Objekt festgestellt. Sein Vorwurf: Er sei arglistig getäuscht worden; der Vertragsabschluss entziehe sich damit einer Geschäftsgrundlage. Folglich habe er auch Anspruch auf Erstattung der Makler-Provision, die sich auf mehr als 50.000 Euro belief.
Im Verkaufsvertrag hatte der Verkäufer versichert, dass ihm von Schimmel- oder Hausschwammbefall nichts bekannt sei. Gleichzeitig war jedoch auch die Rechnung einer speziellen Firma für Schimmelbeseitigung Teil des Vertrags, aus der hervorging, dass am Anwesen bereits Hausschwamm-Bekämpfungen stattgefunden hatten. Zudem hatten beide Parteien - sowohl Käufer wie auch Verkäufer - bestätigt, dass ihnen eine beglaubigte Abschrift der Urkunde vorliege.
Der Käufer aber behauptete später, genau diese Urkunde fehle ihm, weswegen er sich arglistig getäuscht fühlte und die Geltung des Vertrags anfocht. Die Richter lehnten diese Begründung jedoch ab. Sie erkannten kein vorsätzlich fahrlässiges Handeln des Maklers bzw. des Verkäufers. Damit bleibt der Vertrag gültig und der Makler darf seine Provision behalten.
Es gilt also: Vor einem etwaigen Kauf oder Bezug sollte genau geprüft werden, ob es bereits Schimmelbeseitigungen gegeben hat.
Quelle: Yahoo News/immowelt.de
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