Friday, April 27. 2012
agoshop.de, der Internet-Store für den hochwirksamen AGO- Schimmel-Entferner, ist kontinuierlich bestrebt, Ihnen bei der Schimmelpilz-Bekämpfung zu helfen. Auch diese zwei Xing-Foren, die uns aufgefallen sind, bieten Info-Austausch, Hilfe, Erfahrungen, Diskussionen sowie Networking zum Thema "Schimmel in der Wohnung".
Xing-Forum "Gesundes Bauen und Wohnen"
Das Xing-Forum " Gesundes Bauen und Wohnen" möchte aufklären, wie Konzentrationen von Schadstoffen in Wohnungen, Innenräumen gelangen - sowohl in sanierte Wohnungen als auch in Neubauten. Interessant für alle, die gesunde bauen wollen und für Betroffene (Bauherren, Bauunternehmen, Baustoffhersteller, Handwerker, Gutachter). Das Forum verfügt über 1.905 Mitglieder (Stand April 2012).
Xing-Forum "Schimmelpilze in Innenräumen"
Das Xing-Forum " Schimmelpilze in Innenräumen" hat zum Ziel, Erfahrungen, Wissen zum Thema "Schimmelpilz" auszutauschen und soll die Diskussion über Schimmelpilz in der Wohnung versachlichen. Zudem soll ein Network an Fachleuten zu diesem Bereich entstehen. Die Gruppe verfügt über 776 Mitglieder (Stand April 2012).
Viel Spass beim Networking!
Monday, October 11. 2010
Das Amtsgericht Osnabrück hat entschieden, dass Mieter das Recht haben, ihre Möbel dorthin zu stellen, wo sie wollen. Werden durch eine direkt an den Wänden aufgestellte Möblierung Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelpilzbildung mit verursacht, trifft den Mieter kein Verschulden. Es liegt ein Wohnungsmangel vor. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört zur Gebrauchstauglichkeit eines Wohnraumes, dass er in jeder Art mit Möbeln eingerichtet werden kann. Es ist für den Mieter unzumutbar, große Möbelstücke 10 cm von der Wand abzurücken oder an bestimmten Wänden überhaupt keine Möbelstücke aufzustellen, um drohende Feuchtigkeitsschäden zu verhindern, erklärte das AG Osnabrück.
Um Schimmel zu vermeiden, sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Die Fenster müssen kurzzeitig ganz geöffnet werden (Stoßlüftung).
Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
- Morgens muss in der Wohnung ein kompletter Luftwechsel durchgeführt werden. Am besten Durchzug machen.
- Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
- Einmal täglich lüften genügt nicht. Vor allem dann, wenn die Wohnung „rund um die Uhr“ genutzt wird, muss mehrfach am Tag gelüftet werden. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.
Thursday, August 5. 2010
Ein Schimmelbefall an mehreren Stellen in einer Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 10%. Dies geht aus einem Urteil des
Amtsgerichts Norderstedt hervor, auf das der Mieterverein in der Hansestadt hinweist. In dem Fall hatte sich Schimmel in den Fensterlaibungen von
Kinder- und Schlafzimmer gebildet, außerdem waren Sporen an der Balkontür im Wohnzimmer zu erkennen. Die Mieter zeigten diesen Befall dem Vermieter an und minderten die Miete über mehrere Monate hinweg in unterschiedlichen Höhen. Ein Gutachter bestätigte, dass der Schimmelbefall auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster in der Wohnung zurückzuführen war. Laut Richter war daher eine Mietminderung um mindestens 10% eindeutig gerechtfertigt. (Auszug)
Quelle: morgenpost.de
Thursday, May 27. 2010
Die Mängelliste für die kommunalen Wohnungen ist lang: Keine Zentralheizung, Toiletten auf dem Flur, Schimmel an den Wänden: Besonders betroffen sind die Stadtteile Trier-West, Trier-Nord, Ehrang und Mariahof.
In den schlimmsten Fällen will die Stadt Bewohnern kurzfristig einen Umzug ermöglichen oder durch Not-Reparaturen die gröbsten Mängel beseitigen. Perspektivisch strebt die Dezernentin eine komplette Bestandsanalyse und ein umfassendes Konzept an, um sozial schwachen Bürgern bezahlbaren und brauchbaren Wohnraum bieten zu können. (Auszug)
Quelle: volksfreund.de
Friday, November 27. 2009
Hohe Luftfeuchtigkeit ist eine der Hauptursachen für das Entstehen von Schimmel. Um die Bildung von Sporen zu vermeiden, ist es daher wichtig, zu wissen, wodurch Luftfeuchtigkeit entstehen bzw. erhöht werden kann:
Wäschetrockner können die Luftfeuchtigkeit erhöhen, wenn sie diese an den Raum abgeben. Gleiches gilt für Wäsche, die auf dem Heizkörper getrocknet oder in der Wohnung aufgehangen wird. In beiden Fällen empfiehlt sich, sich einen Trockner anzuschaffen, der einen eigenen Abzug nach außen hat. Übrigens sollte auch die Küche einen Abzug, d.h. eine Dunstabzugshaube, besitzen, da die Gefahr der Schimmelbildung ansonsten ebenfalls steigt.
Ein weiterer Faktor kann die Haltung von Tieren darstellen. Sind etwa Aquarien oder Terrarien in der Wohnung, steigert das die Luftfeuchtigkeit. Ebenso können Hunde die Luftfeuchtigkeit in den vier Wänden erhöhen.
Schließlich kann es auch dann zu einer außergewöhnlich hohen Luftfeuchtigkeit kommen, wenn sich viele Menschen in der Wohnung aufhalten, schweißtreibende Fitnessgeräte zum Einsatz kommen oder sehr viele Pflanzen in der Wohnung sind.
Friday, October 30. 2009
Es ist ein Urteil, auf das Mieter von schimmeligen Wohnungen lange gewartet haben: Führt der Pilzbefall bei den Mietern zu lebensgefährlichen Erkrankungen, darf die Wohnung fristlos gekündigt werden. Außerdem können die Mietzahlungen in einem solchen Fall komplett eingestellt werden. Dies entschied das Landgericht Berlin.
Im konkreten Fall waren eine Mutter und ihre Tochter aufgrund des Schimmels an einer Lungenentzündung erkrankt. Während die Tochter erhebliche Beeinträchtigungen hatte, musste die Mutter aufgrund der Lungenentzündung gar drei Tage lang ins Koma gelegt werden. Ein Sachverständiger hatte im Anschluss mit einem Gutachten belegt, dass die Krankheit durch den Pilz in der Wohnung auftrat.
Die Richter befanden, in einem solchen Fall sei es den Mietern nicht zuzumuten, dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schimmels zu setzen. Gleichzeitig dürften die Mieter dann fristlos ausziehen. Überdies, so das Urteil, könnten die Mietzahlungen komplett eingestellt werden und zwar auch dann, wenn nicht alle Räume gleichermaßen vom Schimmel befallen sind.
Saturday, October 24. 2009
Für Paare ist es oft ein wichtiger Schritt: die erste gemeinsame Wohnung. Doch bevor die bezogen werden kann, muss natürlich erst einmal gesucht werden. Vorsicht ist da geboten, denn allzu findige Immobilienhändler versuchen, auch verschimmelte Wohnungen an den Mann zu bringen. Und ist alles frisch tapeziert, ist für den Laien umso schwieriger zu erkennen, ob es sich um eine sporenfreie Zone handelt.
Bei der Besichtigung sollte man daher nicht davor zurückschrecken, sich auch die heiklen Stellen genauer anzusehen und gegebenenfalls Bilder zu machen. Dazu gehören sämtliche Ecken einer Wohnung, vor allem in denen vorher Möbel gestanden haben und deswegen kaum belüftet waren. Zur Gefahrenzone gehören auch das Badezimmer und die Küche, die regelmäßig zu den Räumen gehören, in denen die größten Temperaturunterschiede zu konstatieren sind.
Gleichzeitig ist es ratsam, seinem Näschen zu folgen: Modrig-muffiger Geruch ist selten die Folge einer einzigen schlechten Lüftung, sondern Ursache von Schimmelpilzbefall. Wenn möglich, sollte man sich außerdem nach dem Vormieter und dem Grund seines Auszugs erkundigen. Ersteres kann Aufschlüsse darüber geben, wie geheizt oder gelüftet wurden; letzteres kann auf mögliche Probleme mit Schimmel hindeuten.
Friday, July 31. 2009
Es ist bekannt, dass sich Schimmelpilze dort am wohlsten fühlen, wo eine besonders hohe Luftfeuchtigkeit vorherrscht. Aber woher kommt eigentlich die Feuchtigkeit in den Wohnräumen?
Feuchtigkeit im Innern hat verschiedene Ursachen und Quellen. Prinzipiell lassen sich zwei verschiedene Feuchtigkeitsquellen bzw. -ursachen feststellen. Zum einen könnte ein Wohnung besonders feucht sein, weil die vorhandene Raumluftfeuchte nicht hinreichend abgeführt wird. Dies liegt beispielsweise an falschem Lüften oder Heizen. Gerade in luftdichten Räumen müssen die Fenster mindestens einmal am Tag für einige Minuten komplett geöffnet werden, damit die Feuchtigkeit nach außen geht. Auch Kondensation, die durch Wärmebrücken, kalte Wänden oder unzureichende Wärmedämmung entsteht, kann dazu beitragen, dass Feuchtigkeit nicht abgeführt wird.
Zum anderen kann Feuchtigkeit auch direkt ins Gebäude eintreten. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise Dächer undicht sind, das Mauerwerk Risse aufweist oder nach Baumaßnahmen nicht ausreichend ausgetrocknet wurde. Schließlich können auch Rohrbrücke, Überschwemmungen oder Ähnliches zu erhöhter Feuchtigkeit im Haus beitragen.
Monday, February 9. 2009
Die Diskussiont um Schimmel und wer ihn zu verantworten hat gehört zu den häufigsten Streitursachen zwischen Mietern und Vermietern. Damit schadet der Pilz nicht nur der eigenen Gesundheit, sondern auch dem Klima insgesamt. Wer sich ständig mit dem Vermieter bzw. Mieter ärgern muss, kann in der eigenen Wohnung sicher nur mäßig "abschalten."
Zwar liegt der Grund für den Schimmelbefall in der Regel in der Bausubstanz, und damit in der Verantwortlichkeit des Vermieters. Doch auch die Bewohner sollten sich fragen, ob sie genug vorbeugende Maßnahmen ergreifen, damit die Sporen sich erst gar nicht ausbreiten können. Noch vor dem Einzug sollte der Vermieter daher für umfassende Information sorgen und die Mieter über die richtige Heiz- und Lüftweise aufklären. Außerdem sollte darauf aufmerksam gemacht werden, dass jeglicher Schimmelbefall sofort zu melden ist.
Alles in allem kann eine Schimmel nur dann entdeckt und wirkungsvoll bekämpft werden, wenn Vermieter und Mieter zusammenarbeiten.
Friday, January 16. 2009
Um den lästigen Schimmelpilz von der eigenen Wohnung fernzuhalten, empfehlen Fachleute nicht nur eine regelmäßige und ordentliche Durchlüftung (siehe dazu http://www.agoshop.de/blog/archives/19-In-den-Wintermonaten-Die-besten-Lueftungstipps-gegen-Schimmel.html). Auch die Anordnung von Möbeln kann entscheidend bei der Vermeidung des Pilzbefalls sein.
Es wird empfohlen, Möbel nicht direkt an die Wand zu stellen. Ein Abstand von ca. 5-10 Zentimetern zur Wand sollte bestehen. Dadurch wird für die wichtige Luftzirkulation auch hinter großen Schränken oder Ähnlichem gesorgt. Diese Regel trifft auch auf Gardinen und Vorhänge zu. Eventuell muss in älteren Bauten sogar ganz auf das Aufstellen von großem Mobiliar verzichtet werden. Gerade an Wänden, die nach außen reichen, sollte man sich gut überlegen, welche Möbelstücke man anbringen will.
Doch Schimmelpilze brauchen mehr als eine hohe Luftfeuchtigkeit: Um sich ernähren zu können, benötigen sie organische Stoffe. Holz bietet dafür der ideale Nährboden. Pilze finden dort - wie auch in Tapeten oder Putz - ausreichend "Material" zum Überleben und Ausbreiten.
Wird ein Pilzbefall festgestellt, ist es ratsam, einen Experten zu Rate zu ziehen. Der sichtbare Schimmel ist oftmals nämlich nur die Spitze des Eisberges und der Pilz hat sich schon weiter ausgebreitet.
Saturday, January 3. 2009
Gerade in den Wintermonaten taucht das Problem immer wieder auf: Während draußen Minusgrade vorherrschen, wird in Deutschlands Wohnzimmern ordentlich geheizt. Doch hierin lauert die Gefahr - Schimmelpilze wachsen am besten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Dort, wo Feuchtigkeit kondensiert, kann es zur Schimmelbildung kommen.
Ein Zeichen für erhöhte Luftfeuchtigkeit stellen beispielsweise Fenster dar, die von innen beschlagen sind. Schimmel lässt sich nur vermeiden, wenn ordentlich gelüftet wird. Hier einige Tipps für richtiges Lüften:
1) Zunächst wird die Heizung ausgeschaltet, damit nicht unnötig Energie verschwendet wird.
2) Nun werden die Fenster komplett geöffnet. Im Raum am besten für Durchzug sorgen.
3) Für wenige Minuten durchlüften, damit sich die Luft ganz austauschen kann. Wichtig: Es sollte nur so lange gelüftet werden, bis sich die Luft erneuert hat. Es wäre nicht sinnvoll, auch die Möbel auskühlen zu lassen. Die kalte Luft nimmt nun die Feuchtigkeit auf, die ansonsten für unangenehmen Schimmel sorgen könnte.
4) Im Anschluss die Fenster wieder schließen und die Heizung erneut aufdrehen.
5) Dieses Prozedere mehrmals täglich wiederholen. Ist das nicht möglich, so sollte als Faustregel gelten: Wenigstens einmal am Tag. Besonders wichtig ist es, nach dem Duschen das Badezimmerfenster ganz aufzumachen und nach dem Kochen die Küche gut durchzulüften.
Monday, December 8. 2008
Ein kürzlich verkündetes Urteil des Kammergerichts Berlin unterstreicht die Notwendigkeit einer effektiven Schimmelbekämpfung in Mietshäusern erneut: Eine Mietminderung kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter genaue Informationen über die Ursache des Schimmelpilzbefalls vorweisen kann.
Im konkreten Fall hatte eine Mieterin ein Gutachten eines Labors anfertigen lassen, welches bestätigte, dass ihre Möbel von Schimmel befallen waren. Jedoch hatte die Frau als Grund angegeben, an den Wohnwänden gebe es feuchte Stellen.
Das Gericht entschied nun, dass diese Informationen nicht präzise genug seien, um eine Mietminderung zu rechtfertigen. Die Untersuchung des Speziallabors mache ebenso wenig eine Aussage über die Größe und den Umfang der Feuchtigkeit wie die angegebene Ursache. Da es sich bei den verschimmelten Möbeln nur um eine Folgeerscheinung des nachzuweisenden Mangels handele, könne dieser Umstand vor Gericht nicht geltend gemacht werden.
Saturday, October 11. 2008
Vor dem Bezug einer Wohnung lohnt es sich, genau hinzuschauen. Dies zeigt sich immer wieder. Jüngster Beweis stellt das kürzlich verkündete Urteil des Finanzgerichts Hamburg dar, wonach sich ein Umzug aufgrund von Schimmelbefall nicht von der Steuer absetzten lässt. Zehn Mieter waren aus ihren vier Wänden ausgezogen, nachdem sich dort Schimmel breit gemacht hatte. Die Kosten für den Umzug hatten sie auf ihren Steuerbescheiden als "außergewöhnliche Belastung" geltend gemacht. Das Finanzgericht befand dies nun aber als unzulässig, da es sich beim Wohnungswechsel um eine vorbeugende Maßnahme gehandelt habe. Da der Pilzbefall nicht zu gesundheitlichen Schäden geführt hätte, seien die Kosten nicht abzugsfähig. Nur bei akuter Gesundheitsgefährdung, welche durch Gutachten und medizinische Atteste zu belegen ist, könnten Ansprüche geltend gemacht werden, urteilte das Gericht.
Auch Kosten für Gutachten über den Schimmelbefall, die mögliche Schadensersatzforderungen klären sollen, sind nicht von der Steuer absetzbar. Nach Ansicht der Richter handele es sich dabei um private Kosten, die anfielen, um vermögensrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Ganz schutzlos sind Mieter in Sachen Schimmel jedoch nicht. Besteht aufgrund eines lebensnotwendigen Gebäudeteils eine Gesundheitsgefährdung, dürfen Maßnahmen wie etwa die Schimmelbekämpfung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies beinhaltet auch die Entsorgung von Schadstoffen. Auch hier gilt allerdings, dass die Gefährdung der Gesundheit nachgewiesen werden muss - und zwar vor der Durchführung der Maßnahme.
Quelle: www.valuenet.de
Friday, October 10. 2008
Eklig ist er, lästig und dazu auch gleich noch gesundheitsschädigend. Dennoch sind immer mehr Wohnungen von Schimmelpilzen befallen. Gerade in der bevorstehenden kalten Jahreszeit ist Achtung geboten: Der Schimmel macht sich nämlich überall dort breit, wo nicht ausreichend beheizt ist und oft genug gelüftet wird. Ursache von Schimmelbefall sind deshalb oftmals nicht Mängel am Bau, sondern die übertriebene Sparsamkeit der Mieter.
Viele Mieter oder Hausbesitzer ziehen sich lieber einen warmen Pullover an, als die Heizung anzuwerfen. Ans Lüften denken viele erst gar nicht - wer will schon heizen, wenn die Fenster weit aufgerissen sind? Besonders Schlaf- und Badezimmer sowie Küchen werden selten beheizt. Angesichts der steigenden Energiekosten dürfte sich dieser Trend in den nächsten Jahren noch verschärfen. Gespart werden kann damit auf lange Sicht jedoch nicht: Die ausgekühlten Wände stellen einen idealen Nährboden für Schimmelpilze dar.
Um dies zu vermeiden, wird empfohlen, in den Wohnräumen eine Temperatur von etwa 21 Grad beizubehalten. Mehrmals am Tag sollte auch für einige Minuten gelüftet werden. Gekippte Fenster übrigens sind in dieser Hinsicht keine Hilfe: Anstatt zum Lüften beizutragen, fördern sie noch eher den Pilzbefall.
Quelle: geomix.at
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