Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Mieter nicht dazu gezwungen werden kann, in der Wohnung durchgehend zu lüften. Noch nicht einmal dann, wenn nur auf die beschriebene Art und Weise die Bildung von Schimmel in der Wohnung verhindert werden kann. Eine normale Wohnnutzung würde dieser Art von Anforderung nicht gerecht werden.
Die Klägerin hatte die Vermieterin angeklagt, nachdem sich in der Wohnung Schimmel bildete. Als diese die Vermieterin forderte, den Schimmelbefall begutachten zu lassen, gab ihr die Vermieterin lediglich eine Broschüre für das richtige Heizen und Lüften, da sie der Meinung war, dass die Wohnung nur aufgrund von mangelndem Lüften von Schimmel befallen ist. Daraufhin ging die Klägerin vor Gericht und forderte die vollständige Schimmelbeseitigung sowie eine Mietminderung von 100%. Alle Forderungen wurden erfolgreich durchgesetzt, da nach Meinung des Gerichts eine starke Gesundheitsgefährdung von der Wohnung ausgeht. (Auszug)
Quelle: anwalt.de