Ein Schimmelbefall an mehreren Stellen in einer Wohnung rechtfertigt eine Mietminderung von mindestens 10%. Dies geht aus einem Urteil des
Amtsgerichts Norderstedt hervor, auf das der Mieterverein in der Hansestadt hinweist. In dem Fall hatte sich Schimmel in den Fensterlaibungen von
Kinder- und Schlafzimmer gebildet, außerdem waren Sporen an der Balkontür im Wohnzimmer zu erkennen. Die Mieter zeigten diesen Befall dem Vermieter an und minderten die Miete über mehrere Monate hinweg in unterschiedlichen Höhen. Ein Gutachter bestätigte, dass der Schimmelbefall auf einen nicht fachgerechten Einbau der Fenster in der Wohnung zurückzuführen war. Laut Richter war daher eine Mietminderung um mindestens 10% eindeutig gerechtfertigt. (Auszug)
Quelle: morgenpost.de