Bei Schimmel in der Wohnung kann nicht einfach die Miete gemindert werden. Der Mieter muss nachweisen, dass es eine konkrete Gefährdung für seine Gesundheit gibt sowie Art und Konzentration der Schimmelsporen darlegen. Schimmel in der Wohnung kann die Gesundheit gefährden. Will ein Mieter deshalb die Miete mindern, müsse er ein ärztliches Attest vorlegen, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mit Bezug auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin. Damit es gar nicht zu einem Rechtsfall kommt, sollten Sie Präventivmaßnahmen benutzen und Produkte von agoshop verwenden, da diese qualitativ und ökologisch nachhaltig jeglichen Schimmel entfernen und die Entstehung neuer Pilze eindämmen. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.