Das Amtsgericht Osnabrück hat entschieden, dass Mieter das Recht haben, ihre Möbel dorthin zu stellen, wo sie wollen. Werden durch eine direkt an den Wänden aufgestellte Möblierung Feuchtigkeitsschäden oder gar Schimmelpilzbildung mit verursacht, trifft den Mieter kein Verschulden. Es liegt ein Wohnungsmangel vor. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört zur Gebrauchstauglichkeit eines Wohnraumes, dass er in jeder Art mit Möbeln eingerichtet werden kann. Es ist für den Mieter unzumutbar, große Möbelstücke 10 cm von der Wand abzurücken oder an bestimmten Wänden überhaupt keine Möbelstücke aufzustellen, um drohende Feuchtigkeitsschäden zu verhindern, erklärte das AG Osnabrück.
Um Schimmel zu vermeiden, sollten folgende Regeln beachtet werden:
- Die Fenster müssen kurzzeitig ganz geöffnet werden (Stoßlüftung).
Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie.
- Morgens muss in der Wohnung ein kompletter Luftwechsel durchgeführt werden. Am besten Durchzug machen.
- Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
- Einmal täglich lüften genügt nicht. Vor allem dann, wenn die Wohnung „rund um die Uhr“ genutzt wird, muss mehrfach am Tag gelüftet werden. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.