Falsches Lüftungsverhalten: Das behaupten Vermieter häufig, wenn in Wohnungen?Schimmel auftritt. Jetzt kam in einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Celle ein unabhängiger Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Schimmel in einer Wohnung am Birnbaumweg hauptsächlich auf Baumängel zurückzuführen ist. Das hatte zuvor bereits an anderer?Sachverständiger festgestellt. Die städtische Wohnungsbau GmbH Celle (WBG) spricht von einem?Einzelfall und weist die Vorwürfe zurück. Ein vom Gericht bestellter unabhängiger Gutachter bestätigte das Ergebnis des ersten Experten: Der Schimmelpilz ist hauptsächlich auf die unzureichende Dämmung der Decke zurückzuführen. Zudem lägen die mangelhaften Bauteile deutlich unter den Anforderungen der beim Bau des Hauses geltenden Wärmeschutzverordnung, hieß es. Selbst bei ordnungsgemäßem Mieter-Verhalten wäre eine Verfleckung nicht zu vermeiden gewesen. Die WBG hätte die Mängel beseitigen müssen. (Auszug)
Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.