Wednesday, August 11. 2010Mieter sind sauer auf GagfahTrackbacks
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Es ist immer wieder das gleiche. Der Mieter führt Schimmelpilzbefall auf Baumängel und der Vermieter führt das Phänomen auf falsches Lüftungsverhalten zurück.
Häufig wird ein Vermieter aber nur dann auf Grund der asymmetrischen Rechtsprechung den Gerichtsweg einschlagen, wenn die Sachlage offensichtlich ist. So z. B. wenn ein Mieter berufsbedingt mehrmonatig ausser Haus ist, die Pflanzen durch eine Haushaltshilfe giessen lässt und ein mehrwöchiges Fenster Offen-Protokoll, welches durch Dritte erstellt wurde, permanent geschlossene Fenster aufweist. Somit schien die Sachlage klar.
Wenn dann auf Vorschlag des Gerichtes dann noch ein notorischer, scheinbar voreingenommener mieteraffiner Sachverständiger vorgeschlagen und akzeptiert wird (vgl. Dipl.-Ing Peter-Schwedler: Offener Brief zum Schimmel in Gebäuden v. 01.10.2010) dann ist das Recht ernsthaft gefährdet.
So auch in einem Haus von mir im Jahre 1999, wo Herr Dipl.-Ing. Schwedler angebliche, schimmelpilzverursachende Baumängel gerichtsverwertbar auflistete. Dies führte zu einer Verurteilung des Vermieters. Daraufhin wurde vermieterseits die Wohnung komplett saniert (Schimmelbeseitigung und Neuanstrich etc.) – auf die Beseitigung der Baumängel, die. Herr Schwedler benannte, wegen Nichtnachvollziehbarkeit durch den Vermieter verzichtet. In den 7 Folgejahren wurde nie wieder ein Schimmelpilzbefall festgestellt. Noch heute, d.h. 11 Jahre später, wohnt derselbe Mieter in der Wohneinheit zur Zufriedenheit beider Seiten.
Die Kosten des Schimmelpilzbefalls trägt in diesem Fall nicht der Verursacher, sondern der Vermieter – allerdings offensichtlich bedingt durch ein gerichtliches Fehlurteil auf Basis eines tendenziellen Falschgutachtens. So schlau ist man allerdings immer erst, wenn die Widerspruchsfrist verstrichen ist.
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saniert (Schimmelbeseitigung und Neuanstrich etc.) – auf die Beseitigung der Baumängel, die. Herr Schwedler benannte, wegen Nichtnachvollziehbarkeit durch den Vermieter verzichtet. In
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Es ist immer das gleiche. Nicht die Qualifikation des Sachverständigen und seine konkreten baukonstruktiven Feststellungen zählen, sondern Menschen werden abqualifiziert, wenn es um das Wohl und den Geldbeutel des Vermeiters geht. Dann gilt auch nicht mehr die Respektgrenze der Zivilisation, sondern es wird d’rauf gehauen. Im Gutachten wurden die eindeutigen Baumängel aufgelistet, -.und zwar technisch nachweislich, sonst wäre das Urteil nicht zustande gekommen. Bei der Bautechnik gibt es nur schwarz oder weiß. Die Abqualifizierungen sind nichts anderes als unbewiesenes Gejammer eines Hauseigentümers, für den das Mieterinteresse nicht zählt. Es ist schon schlimm genug, dass ein Hauseigentpümer einen Prozeß führt, statt seine Immobilie in Ordnung zu halten. Der Leser mag hier entscheiden, wer das Recht gefährdet!
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